Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
Bitte lesen Sie die nachfolgenden Bestimmungen aufmerksam durch.
1. Leistungsumfang
1.1 Unsere Leistungen umfassen die Organisation für den Transfer vom und zum Flughafen, Unterbringung in einem Agriturismo oder Hotel mit Halbpension oder einer Ferienwohnung, Yogastunden, Seminar und Ausflüge wie auf unserer Website beschrieben.
1.2 Der Ablauf der Ausflüge richtet sich nach der Wetterlage und den lokalen Gegebenheiten. Wir behalten uns Änderungen vor.
1.3 Ihre Anreise/Flug organisieren Sie selbst. Im Falle eines Ausfalls des Seminars (aus wichtigem Grund) haftet Regina Maaß nicht für die Erstattung der Flug- und Reisekosten sondern lediglich für die Erstattung der gezahlten Seminargebühren abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 €. Wir empfehlen Ihnen eine Reiserücktrittversicherung abzuschließen, die auch Reisekosten im Falle eines Seminarausfalls erstattet. Hier finden Sie einen entsprechenden Link.
1.4 Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reise-Seminars, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht zu verantworten sind, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt nicht beeinträchtigen. Wir werden Sie von Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung sind Sie berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten.
2. Abschluss des Seminarvertrags
2.1. Mit der Anmeldung bieten Sie uns als Seminarveranstalter den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, fernmündlich, schriftlich (auch per Telefax) oder in elektronischer Form (Internet, E-Mail) erfolgen. Sonderwünsche sind nur dann gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Mit der schriftlichen Bestätigung über die von Ihnen gewünschte Seminarleistung an Sie (unter der von Ihnen angegebenen Anschrift oder E-Mail-Adresse) kommt der Vertrag zwischen Ihnen und Regina Maaß zustande.
2.2 Jede/r Teilnehmer/in haftet gegenüber dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der von ihm gemeldeten Personen.
3. Bezahlung Mit der Anmeldung werden 30% des Seminarpreises fällig. Erst dann liegt eine verbindliche Reservierung gemäß Buchungsbestätigung vor. Der Restbetrag muss unaufgefordert spätestens 30 Tage vor Reiseantritt beglichen werden. Fälligkeiten und Teilbeträge finden Sie in unserer Reservierungsbestätigung. Wurden die fällige Anzahlung oder der fällige Gesamtpreis nicht oder nicht vollständig bezahlt, können wir nach erfolgloser Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung vom Vertrag zurücktreten (§ 323 BGB) und den Kunden mit Rücktrittskosten in Höhe von 50 € belasten. Stornogebühren sind immer sofort fällig.
4. Rücktritt durch den Kunden, Ersatzperson
4.1 Sie können jederzeit vor Beginn der Reise vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Regina Maaß.
4.2 Wenn Sie zurücktreten, dann kann Regina Maaß gemäß § 651i Abs. 2 BGB eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen Dabei kann sie eine pauschalierte Entschädigung wie folgt verlangen: • bis 90 Tage vor Reiseantritt 30 % des Gesamtpreises* • ab 60. Tag vor Reiseantritt 50 % des Gesamtpreises* • ab 29. bis 14. Tag vor Reiseantritt 70 % des Gesamtpreises* • ab 13. bis Tag des Reiseantritt oder bei Nichtantritt 90 % des Gesamtpreises*.
*Der Gesamtpreis setzt sich zusammen aus der Seminargebühr in Höhe von 450,- € zzgl. der jeweiligen Umlagekosten die je nach Reise variieren können.
Ihnen steht es frei, nachzuweisen, dass dem Veranstalter ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der Pauschalen entstanden ist. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
4.3 Sie können bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson stellen. Regina Maaß kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn er den besonderen Erfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme wichtige Gründe entgegenstehen.
5. Absage von Veranstaltungen Nehmen Sie einzelne Leistungen die Ihnen ordnungsgemäß angeboten wurden infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Seminarpreises.
6. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
Wie behalten uns vor, in folgenden Fällen vor Antritt der Reise bzw. des Seminars vom Seminarvertrag zurückzutreten oder nach Antritt der Reise bzw. des Seminars den Seminarvertrag zu kündigen:
6.1 Bis 4 Wochen vor Seminarbeginn: Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen festgelegten Mindestteilnehmerzahl, sofern darauf in der Seminarausschreibung für die entsprechende Reise bzw. Seminar hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise bzw. des Seminars hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Seminarpreis unverzüglich zurück. Weitergehende Ansprüche von Ihrer Seite sind ausgeschlossen.
6.2 Wenn wir vor Reise- bzw. Seminarbeginn Kenntnis von wichtigen, in der Person des Teilnehmers liegenden Gründen, die eine nachhaltige Störung der Reise bzw. des Seminars befürchten lassen, erhalten. Insofern gelten die Vereinbarungen „Rücktritt durch den Reise- bzw. Seminargast, Umbuchungen, Ersatzpersonen“ (Abs. 4).
6.3 Ohne Einhaltung einer Frist: Wenn der Teilnehmer die Durchführung der Reise bzw. des Seminars, ungeachtet einer Abmahnung des Veranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde den besonderen Anforderungen einer Reise bzw. des Seminars lt. Ausschreibung hinsichtlich seines körperlichen Leistungsvermögens bzw. aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht entspricht. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reise- bzw. Seminarpreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen.
6.4 Wenn höhere Umstände (Unzugänglichkeit des Seminarorts, Erkrankung der Seminarleiterin) dazu führen dass das Seminar (Teil der Reise) nicht durchgeführt werden kann, erfolgt sofortige Information der Teilnehmer. Die Reise findet ungeachtet dessen statt. Frau Regina Maaß behält sich für den Fall, dass sie selbst das Seminar nicht leiten kann, vor, eine Ersatzperson einzusetzen. Sollte dies nicht möglich sein, werden dem Teilnehmer die dann bereits gezahlten Seminargebühren in Höhe von 450,- € des Reisepreises erstattet. Ein hierüber hinaus gehender Anspruch ist ausgeschlossen. Siehe dazu auch 1.3
7. Kündigung wegen höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Teile den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz (§ 651j, § 651e Abs. 3 BGB). Danach kann Regina Maaß für erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
8. Obliegenheiten der Teilnehmer
8.2 Es obliegt dem Kunden, vor der Reise ggf. unter Einbeziehung fachkundigen ärztlichen Rates selbst zu prüfen und überprüfen zu lassen, ob eine Teilnahme an den Kursen mit seiner jeweiligen körperlichen und seelischen Verfassung vereinbar ist.
8.3 Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden möglichst zu vermeiden oder nach Eintritt gering zu halten.
9. Haftung des Veranstalters
9.1 Frau Regina Maaß haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für a) die gewissenhafte Reise- bzw. Seminarvorbereitung b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger c) die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Detailprogrammen angegebenen Leistungen, sofern der Veranstalter nicht gemäß Abs. 1 vor Vertragsabschluss eine Änderung der Programmangaben erklärt hat d) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reise- bzw. Seminarleistungen.
9.2 Eine Haftung für Schäden, die jenseits der Leistungserbringung liegen, übernehmen wir ausdrücklich nicht. Mit Akzeptanz der AGB stellen Sie uns ausdrücklich von Haftungen jenseits der Leistungserbringung frei.
10. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertrages und für die Kundenbetreuung erforderlich ist. Wir halten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ein.
11. Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reise- bzw. Seminarvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reise- bzw. Seminarvertrages zur Folge.
12. Gerichtstand
Der Teilnehmer kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Gerichtsstand ist der Landkreis Oberhavel im Land Brandenburg.